Regeln und Tipps für eine hygienisch einwandfreie zeitweilige Trinkwasserversorgung mittels Wasserschläuchen, z.B. bei Markt- und Kirmesveranstaltungen
Allgemeines
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die gesetzlichen und technischen Vorgaben für Wasser für den menschlichen Gebrauch und für Lebensmittelbetriebe sind durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) und entsprechende technische Regelwerke (DIN 1988, DIN EN 1717, DIN EN 806 und DVGW Richtlinien) festgelegt.
Materialauswahl
Die verwendeten Schlauch- oder Rohrmaterialien müssen für die Trinkwasserverteilung geeignet sein und die Schläuche sowohl KTW- als auch DVGW-W 270- geprüft sein. Zertifikate der nach KTW und DVGW-W 270 geprüften Schläuche sind beim Hersteller/Händler erhältlich und für eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt vorzuhalten. Schläuche, die zwischenzeitlich einen anderen Verwendungszweck hatten, dürfen nicht mehr für die Trinkwasserverteilung eingesetzt werden. Die Leitungs- und Schlauchquerschnitte sollen möglichst klein sein, um einen guten Durchfluss zu erzielen. Trinkwasserschläuche müssen sich äußerlich von anderen Schläuchen erkennbar unterscheiden und müssen, wie die Anschlusskupplungen, als Trinkwasserleitung gekennzeichnet werden.
Betrieb
Verwenden Sie kurze unmittelbare Verbindungen vom Standrohr zum Unterverteiler und vom Unterverteiler zur Entnahmestelle! Querverbindungen von Schausteller zu Schausteller sind nicht zulässig. Die weiterführende Installation ist so auszuführen und abzusichern, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität – insbesondere durch Schmutzeintrag, Rücksaugung, stagnierendes Wasser oder Vandalismus – entstehen können. Legen Sie die Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücke nur auf einer sauberen Unterlage ab, damit eine Verschmutzung von trinkwasserbenetzten Teilen ausgeschlossen ist! Trinkwasserleitungen müssen räumlich getrennt von Abwasserschläuchen verlegt werden, so dass eine Verwechslung oder gegenseitige Beeinflussung unmöglich ist.
Maßnahmen zum Schutz vor Temperaturerhöhung und tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten, ungeschützten Leitungen auf Unversehrtheit erhöhen die hygienische Sicherheit. Auftretende Störungen sind sofort zu beseitigen. Die Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist nur mittels eines freien Auslaufes erlaubt oder erfolgt bei fest angeschlossenen Geräten (z.B. Spülmaschine) durch Verwendung einer geeigneten Einzelabsicherung. Geräte mit einer DVGW-Zulassung erfüllen diese Anforderung.
Reinigen, Spülen und Desinfizieren
Die Schlauchmaterialien sowie Kupplungsstücke sind vor dem Einsatz auf Schäden zu prüfen und vor der Nutzung zu reinigen und zu spülen. Im Bedarfsfall muss eine Desinfektionsmaßnahme und eine Abschlussspülung zum Entfernen des Desinfektionsmittel durchgeführt werden. Die Reinigungs- und Spülmaßnahmen sind durch eingewiesene Fachkräfte durchzuführen. Die im Bedarfsfall notwendige Desinfektionsmaßnahme mit Abschlussspülung darf nur von erfahrenen, im Umgang mit Desinfektionsmitteln und -verfahren geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Die Reinigung, das Spülen sowie die Desinfektion sind zu dokumentieren. Hierzu empfiehlt es sich, ein Schlauchbuch anzulegen. Behandelte Schläuche sind zu kennzeichnen. Als Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind nur die nach § 11 TrinkwV zugelassenen und gelisteten Mittel zu verwenden. Neu erworbene Schlauchmaterialien sind ebenfalls vor dem ersten Einsatz zu reinigen, zu spülen, erforderlichenfalls zu desinfizieren und abschließend zu spülen. Bei der Reinigung, Desinfektion und Kennzeichnung sind die Herstellerangaben zum Umgang mit dem Schlauchmaterial zu beachten.
Lagerung
Nach der Demontage der Installation sind die Leitungen vollständig zu entleeren und zu trocknen. Anschließend sollen sie mit Stopfen oder Blindkupplungen verschlossen und fachgerecht gelagert werden. Wenn erforderlich sind Kupplungsstücke, Entnahmearmaturen und Schläuche zu reinigen und zu desinfizieren. (Siehe auch unter: Reinigen, Spülen und Desinfizieren) Die für die Trinkwasserversorgung verwendeten Schläuche müssen in sauberer Umgebung und trocken gelagert werden. Vor erneutem Einsatz sind die Schläuche ggf. mit einem nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln. (Siehe auch unter: Reinigen, Spülen und Desinfizieren)
Besondere Aufgaben des Veranstalters
Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur dazu geeignete Standrohre des Wasserversorgungsunternehmens eingesetzt werden. Vor dem Anschluss der weiteren Installation muss das Standrohr ausreichend gespült werden. Wenn eine eigene Unterverteilung aufgebaut wird, muss eine funktionsfähige, DVGW- zugelassene Absicherung (Sicherungskombination aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter) an der Übergabestelle zum Schausteller eingebaut werden. Für jeden Schausteller ist ein eigener Anschlusspunkt vorzusehen. Die Installation darf nur von einem eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Nach dem Aufbau oder nach einer mehrstündigen Standzeit ist die Installation gründlich 15 Minuten zu spülen (mehrfacher Wasseraustausch). Sollten Bedenken hinsichtlich der Hygiene auftreten, so ist Fachpersonal hinzu zu ziehen, das über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat.
Rückfragen
Für Rückfragen stehen Ihnen die Fachleute der Wasserversorgungsunternehmen und des Gesundheitsamtes oder der Veranstalter gern mit Rat und Tat zur Seite Gesundheitsamt Kreis Düren: 02421 / 22 – 0 oder WZV Langerwehe: 02423 / 4087 – 0